SSVG = Umwelt und Sicherheit wird bei uns groß geschrieben

Unsere Qualitätspolitik hat sieben Hauptziele. Eines davon lautet:

 „Durch umweltbewusstes Verhalten in allen unseren Tätigkeiten bringen wir unseren Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität unserer Umwelt.“

Dieses Ziel nehmen wir sehr ernst und deshalb halten wir uns an das von unserem Mutterhaus ctw Strassenbaustoffe AG, Muttenz gelebte Umweltmanagement-Systems ISO 14001, so dass mit diesem Zertifikat auch Kunden die Sicherheit haben, dass unsere Produkte umweltfreundlich entwickelt, produziert und vertrieben werden. Jährlich werden sämtliche Punkte kritisch anhand eines internen Umweltberichtes überprüft und daraus werden Ökobilanzen erstellt und neue Umweltziele definiert, überprüft und Maßnahmen zur Erfüllung getroffen.

Das SSVG-Qualitätsmanagement

 

 

 

 

Forschung & Entwicklung – im Dienste der Straße

Die SSVG bietet eine breite Palette von Produkten für den Straßenunterhalt und den Neubau an.

In den modern ausgestatteten Labors unserer Mutterfirma ctw Strassenbaustoffe AG in Muttenz/Basel forschen unsere Laborangestellten an neuen Produkten oder an der Verbesserung von bereits existierenden Produkten im Dienste der Straße und der Kunden.

  • Grundlagen und Verfahren

    Moderne Straßenbeläge sind hochentwickelte, flexible und sehr widerstandsfähige Konstruktionen. Durch ihre Beschaffenheit müssen sie fähig sein, nicht nur einen hohen Komfort zu bieten, sondern auch gegen härteste Umwelteinflüsse wie Frost, Sommerhitze, Regen, Smog, Tausalze, Säuren, Tropföl, Druck, Erdbewegungen und wachsendem Verkehr in Form bleiben!

    Spezialisten wie die SSVG Strassenbaustoffe Stuttgart Vertriebs GmbH bieten Ihnen für die Sanierung und die Werterhaltung des Straßennetzes bewährte Lösungen und Produkte an.

    Gerne stehen wir Ihnen für die Planung Ihrer Sanierungsaufgaben zur Verfügung!

    titel

  • sicherheit1

    Das zentrale Anliegen bei der Entwicklung hochwertiger Belagssanierungen ist es, die gewünschte Griffigkeit wieder herzustellen. Millionen von Autofahrer vertrauen darauf, dass selbst Nässe, Schnee etc. ihre Mobilität dank guten Straßenoberflächen nicht einschränken.

  • sicherheit2

    Schadhafte Straßenbeläge sind nicht nur unbequem oder gefährlich! Durch die Schadstellen wird auch der gesamte Schichtenaufbau einer Straße mittelfristig zerstört. Darum sind solide, hochwertige Deckschichten die beste Investition für einen nachhaltigen Wert und zuverlässige Sicherheit.
  • sicherheit3

    Durch ihre elastischen Eigenschaften sind die Belagsschichten auf eine gute Verbindung angewiesen. Erst dann können grössere Belastungen im Verbund aller Schichten aufgenommen werden, ohne dass die Struktur der Straße zerstört wird.
  • sicherheit4

    Eine möglichst vollflächige Verbindung aller Belagsschichten stellt sicher, dass Beanspruchungen durch Klima und Belastung dem Schichtenpaket nichts anhaben können. SSVG-Produkte sind auf diese Verklebungen der Einzelschichten hin optimiert.
  • Schichtenverbund

     

    1. Unterbau

    2. Asphalttragschicht
    ACT

    3. Asphaltbinderschicht
    ACB

    4. Asphaltdeckschicht
    ACD/PA/SMA

    Frostschutzschichten
    aus ungebundenen
    und gebundenen,
    korn-abgestuften

    Mineralstoffen

    A: FRIABIT C60B4-N
    (nicht zwingend)
    B + C: Je nach Belagstyp und Bauklasse

    FRIABIT Haftkleber C40B5-S
    Webacid Special C60BP4-S
    FRIABIT C60B4-S
    B + C: Je nach Belagstyp und Bauklasse

    FRIABIT Haftkleber C40B5-S
    Webacid Special C60BP4-S
    FRIABIT C60B4-S
  • einfluesse

    Einflüsse, die auf die Straße einwirken sowie allgemeine Materialermüdung führen zu Belagsschäden.
  • Grundlagen
  • Griffigkeit
  • Zukunft
  • Eigenschaften
  • Belastung
  • Schichtenverbund
  • Einflüsse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen S 04

1. Allgemeines
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, insbesondere auch für künftige Aufträge, Ersatzlieferungen und sonstige Leistungen unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit unsere Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit wir nicht schriftlich einer Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Entgegennahme der Ware oder Leistung als anerkannt und können ohne unsere schriftliche Bestätigung nicht abgedungen oder geändert werden, auch nicht durch Bekanntgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Käufers oder durch Absprache mit einem unserer Mitarbeiter.
1.2 Abweichenden Bestimmungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben unserer Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann nicht für uns bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Fall ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Geschäftsbedingungen die Lieferung oder Leistung ausführen.
1.3 Nebenabreden und Zusicherungen im Rahmen von Vertragsverhandlungen und nach erfolgter Auftragsbestätigung, sowie Änderungen und Ergänzungen eines schriftlich geschlossenen Vertrages bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.4 Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.
1.5 Bei Bauleistungen, einschließlich Montage, soweit diese von uns oder von Subunternehmern durchgeführt werden, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird, ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote
2.1 Alle unsere Angebote erfolgen unter Vorbehalt der Leistungsmöglichkeit und freibleibend hinsichtlich der Lieferzeit und Liefermenge bzw. Ausführungszeit. Lieferzusagen erfolgen unter dem Vorbehalt entsprechender und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Von uns genannte Liefer- und Ausführungsfristen, auch wenn sie kalendermäßig bestimmt sind, geben nur den ungefähren Leistungszeitraum an. Ihr Ablauf bewirkt deshalb für sich allein noch keinen Leistungsverzug, sofern nicht ausdrücklich ein als solcher auch bezeichneter „verbindlicher Liefer- bzw. Ausführungstermin“ schriftlich von uns genannt oder schriftlich bestätigt worden ist. Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich unseres Kunden liegen, verlängern die Liefer- bzw. Ausführungsfrist entsprechend.
2.2 Unsere Muster, Proben, Daten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich gewährleistet werden.

3. Auftragserteilung
3.1 Aufträge werden von uns zu dem am Tag der Lieferung bzw. Ausführung jeweils gültigen Preis ausgeführt. Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager in €, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Sofern Spritzpersonal für die Verarbeitung der von uns gelieferten Straßenbauprodukte von uns gestellt wird, so erfolgt dies auf folgender Grundlage:
3.2.1 bei eintägigem Einsatz werden die Stunden vom Verlassen des Werkes bis zur Rückkehr ins Werk zum geltenden Stundensatz berechnet;
3.2.2 bei zwei- und mehrtägigem Einsatz wird die Fahrzeit, die Arbeitszeit einschließlich der Rüstzeit für Befüllung und Wartung des Wagens sowie eine Auslösung je Übernachtung zu den geltenden Sätzen berechnet;
3.2.3 das Spritzpersonal untersteht während der Arbeit der Aufsicht und Weisung des Bestellers, insbesondere auch im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht und den Materialverbrauch;
3.2.4 die Miete für Fahrzeuge und Geräte richtet sich nach dem jeweils gültigen Tagessatz.

Weiter

 

NEU: Randversiegelung
gemäss ZtV-Asphalt StB 07/13
Unterlagen

 

NEU: Unsere Gesamtübersicht - auf einen Blick, welches Produkt und welches Verfahren wo einsetzen!
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Technische Grundlagen einer Oberflächenbehandlung.
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Entscheidungshilfen für Kommunen, Verwaltungen und ausschreibende Stellen.
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