4. Lieferung
4.1 Wir sind zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
4.2 Versandweg und Versandart werden von uns gewählt. Etwaige Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
4.3 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Absendung bzw. Übergabe an den Frachtführer oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf den Käufer über.
4.4 Eine Versicherung der zu versendenden Waren wird von uns nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers abgeschlossen.
5. Verpackung
5.1 Rollreifenfässer sind Leihgebinde und werden von uns zurückgenommen; Entlastung auf dem Emballagenkonto erfolgt, wenn die Emballage innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nach Rechnungsdatum in geschlossenem, nicht verunreinigtem und nicht beschädigtem Zustand frachtfrei (frei Haus) wieder zurückgegangen ist.
5.2 Versandanschrift für Leergut:
Strassenbaustoffe Stuttgart Vertriebs GmbH, 70806 Kornwestheim.
Bestimmungsort für LKW-Transport:
Kornwestheim
6. Lieferstörungen
6.1 Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefer- bzw. Ausführungsfristen und die Unmöglichkeit der Leistung berechtigen, soweit dies auf von uns zu vertretenden Umständen beruht, den Kunden nach angemessener, mindestens 14-tägiger Nachfrist, zum Rücktritt vom Vertrag.
6.2 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
6.3 Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung bzw. Leistungsausführung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise von unserer Leistungsverpflichtung. Das gilt insbesondere bei Betriebsstörungen, behinderter Zufuhr der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fehlender Verlademöglichkeiten, behördlicher Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen.
6.4 In solchen Fällen sind wir berechtigt, mit entsprechender Verzögerung zu liefern bzw. unsere Leistung auszuführen. Daneben sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder später, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden uns gegenüber Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen.
6.5 Überschreitet die Lieferverzögerung einen Zeitraum von zwei Monaten, so steht dem Kunden der Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge zu. Überschreitet die Ausführungsverzögerung einen Zeitraum von zwei Monaten, so steht dem Kunden der Rücktritt vom Vertrag zu. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
7. Mängelrügen und Haftung
7.1 Beanstandungen quantitativer und qualitativer Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder für den Fall, dass wir uns neben der Lieferung zur Montage verpflichtet haben, innerhalb von 14 Tagen nach Annahme unserer Leistungen – versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung bzw. Annahme unserer Leistungsausführungen – geltend gemacht werden. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt wurden, die nicht von uns sind.
7.2 Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertragsverhältnis. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass wir uns auch zur Erbringung von Leistungen verpflichtet haben.
7.3 Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rügen nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei.
7.4 Für nicht unerhebliche Mängel, worunter das Abweichen von einer vereinbarten Beschaffenheit zählt, haben wir im Falle reiner Verkaufsgeschäfte das Recht, nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels vorzunehmen oder mangelfreie Ware kostenlos zu liefern. In letzterem Falle erfolgt die Ersatzlieferung nach Rückgabe der ursprünglich gelieferten Ware durch den Kunden. Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung fehl, lehnen wir die Beseitigung eines Mangels ab oder lassen wir eine angemessene, mindestens 14-tägige Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung schuldhaft verstreichen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wobei er im letzteren Fall selbstverständlich die gelieferte Ware behalten kann.
7.5 Haben wir uns zur Ausführung von Werksleistungen verpflichtet und liegen nicht unerhebliche Mängel vor, worunter das Abweichen von einer vereinbarten Beschaffenheit zählt, haben wir das Recht, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung fehl, lehnen wir die Beseitigung eines Mangels ab oder lassen wir eine angemessene, mindestens 14-tägige Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Neuherstellung des Werkes schuldhaft verstreichen, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung.
7.6 Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus unerlaubter Handlung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige sind, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet werden muss, ausgeschlossen.
7.7 Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift, die zur Unterstützung des Käufers/Verarbeiters aufgrund vorliegender Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis gegeben werden, sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.
7.8 Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des Kunden
7.9 Erklären wir uns ausnahmsweise zur Zurücknahme mangelfreier Ware bereit, kann der Kunde nur Lieferung eines gleichwertigen Gegenstandes aus unserem Lieferprogramm verlangen. Die uns hierbei entstehenden Kosten werden vom Warenwert in Abzug gebracht. Angebrochene Gebinde, beschränkt haltbare Erzeugnisse, Spezialprodukte und Produkte mit Spezialfarbtönen, sowie einzelne Komponenten von Mehrkomponentenprodukten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
7.10 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 I 2, 479 und 634 a I 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Alle uns gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Auslieferung der Ware bzw. im Falle der Erbringung von Werksleistungen durch uns mit Ablauf eines Jahres nach Abnahme.